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kostenübernahme
paartherapie
paartherapie wird grundsätzlich nicht von den krankenkassen finanziert und muss von den klienten selbst gezahlt werden. entsprechend der gebührenordnung für psychotherapeuten (gop) berechne ich für paartherapie 100,55 euro pro therapiestunde (50 minuten). sitzungsdauer und -frequenz werden individuell vereinbart.
generelles zur psychotherapie im einzelsetting
die gesetzlich verabschiedeten therapierichtlinien sehen psychotherapie als gesetzliche leistung der krankenkasse vor,
- sofern eine indikation dafür besteht,
- die behandlung in einem richtlinienverfahren (verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch orientierte psychotherapie oder psychoanalyse) durchgeführt wird und
- die behandlung von einem "vertragspsychotherapeuten" (psychologischer psychotherapeut mit abrechnungsgenehmigung durch die kassenärztliche vereinigung, kurz "kassenzulassung") durchgeführt wird.
als vertragspsychotherapeut habe ich die möglichkeit, die diagnostischen sitzungen vor der therapie ("probatorische sitzungen") mit ihrer krankenkasse abzurechnen. sollten sie sich für eine therapie in meiner praxis entscheiden, übernimmt die krankenversicherung nach beantragung und bewilligung auch die psychotherapie.
gesetzliche krankenversicherung: kostenübernahme und kostenerstattungsverfahren
ich verfüge über eine kassenzulassung, so dass die psychotherapie in meiner praxis von den gesetzlichen krankenkassen übernommen wird.
leider habe ich jedoch nicht immer freie behandlungskapazitäten, so dass ich sie gerne auch über die möglichkeit der kostenübernahme für die psychotherapie in einer privatpraxis informieren möchte: die zahl der kassenzulassungen ist - ungeachtet der weit höheren nachfrage nach psychotherapie - begrenzt. daher kommt es bei den niedergelassenen psychologischen
psychotherapeuten mit kassenzulassung nicht selten zu langen wartezeiten, manchmal können auch keine neuen patienten mehr aufgenommen werden. leider ist das bisweilen auch in meiner praxis der fall.
um dem gebot der humanen krankenbehandlung zu entsprechen hat der gesetzgeber das kostenerstattungsverfahren
vorgesehen, um auch gesetzlich krankenversicherten die möglichkeit einer zeitnahen psychotherapeutischen versorgung zu ermöglichen.
beispielsweise unter http://www.therapie.de finden sie kolleginnen und kollegen, die eine privatpraxis führen und gesetzlich krankenversicherten im kostenerstattungsverfahren eine therapie anbieten können.
sie haben als gesetzlich versicherter ein recht auf eine humane krankenversorgung. kann ihre krankenversicherung ihnen keinen therapieplatz bei einem
vertragsbehandler anbieten (allein das verweisen auf therapeutenlisten, suchportale o. ä. reicht nicht!), so ist sie gehalten die kosten für eine behandlung in einer privatpraxis zu übernehmen. manche krankenkassen versuchen das
kostenerstattungsverfahren zu umgehen, beharrlichkeit zahlt sich jedoch oft aus. sprechen sie die kollegen an, oft helfen sie gerne bei der beantragung der psychotherapie.
auf den internetseiten der bundespsychotherapeutenkammer finden sie auch den "ratgeber kostenerstattung" für nähere informationen
private krankenversicherung
die kostenübernahme von psychotherapien durch private krankenversicherungen wird sehr unterschiedlich gehandhabt - bitte klären sie mit
ihrer versicherung, ob eine psychotherapie durch einen approbierten psychologischen psychotherapeuten für verhaltenstherapie übernommen
wird. ist dies der fall, dann können wir/sie gemäß den satzungen ihrer krankenversicherung die psychotherapie beantragen.
das honorar wird dabei nach gebührenordnung für psychotherapeuten (gop) mit 100,55 euro pro therapiestunde (50 minuten) berechnet.
selbstzahler
sie haben selbstverständlich auch die möglichkeit die gespräche in meiner praxis selbst zu zahlen. ich berechne mein honorar dabei ebenfalls nach der gebührenordnung
für psychotherapeuten (gop) mit 100,- euro pro therapiestunde (50 minuten).
je nach individueller (und finanzieller) situation ist es möglich einen reduzierten betrag von 90,- euro zu vereinbaren.
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